Service
Eichung und Prüfung
Konformitätsbewertung oder Eichung von Gasdruckregelgeräten
Die GMT GmbH verfügt über eine Prüfeinrichtung für Gasdruckregelgeräte, mit der Geräte für die Gasabrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) mit Prüfmedium Luft, einem Volumendurchfluss von 1,1 m³/h bis 400 m³/h und einem Ausgangsdruck bis 450 mbar konformitätsbewertet oder geeicht werden können.
Leistungen |
Artikelnummer |
Abnahmeprüfzeugnis 3.1 EN 10204 – 1fach |
100D0012 |
Werksprüfung nach DVGW G 685 |
100D0013 |
Konformitätsbewertung oder Eichung nach PTB G8 |
100D0014 |
je weiterer Prüfpunkt |
100D0015 |
Bescheinigung der Ersteichung nach PTB G8 |
100D0016 |
Eichung von Balgengaszählern
In unserer staatlich anerkannten Prüfstelle für Gasmessgeräte GEHE 8 bieten wir die Instandsetzung von Balgengaszählern aller Fabrikate der Größen G2,5 bis G160 nach Klasse 1 oder Klasse 2 an.
Die Zähler durchlaufen einen festgelegten Arbeitsweg vom Wareneingang über Instandsetzung, Dichtheitsprüfung, Eichung sowie Lackierung und Versand.
Weiterhin bieten wir die Nachrüstung von Impulssystemen zur Fernablesung bei Gewerbe- und Industrie-Balgengaszählern. Dabei können individuelle Kundenwünsche gerne berücksichtigt werden.
Befundprüfungen
Die Befundprüfung eines Messgerätes für Gas kann in unserer Prüfstelle beantragt werden. Bei der Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichpflichtiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen Anforderungen der Zulassung entspricht (siehe Eichordnung).
Die Kosten für die Befundprüfung werden gemäß der Mess- und Eichgebührenverordnung MessEGebV erhoben.
Ergibt die Befundprüfung, dass das Messgerät den Anforderungen entspricht, trägt die Kosten der Antragsteller, ansonsten der zuständige Messstellenbetreiber.
Stichprobenverfahren
Mit dem Stichprobenverfahren unserer Prüfstelle kann die Eichfrist von Messgeräten für Gas verlängert werden.
Das amtliche Stichprobenverfahren erlaubt es, die Eichfrist baugleicher Zähler anhand einer kleinen Stichprobe zu überprüfen. Bei positivem Ergebnis wird die Eichfrist des gesamten Loses verlängert und die Zähler können weiter zur Abrechnung genutzt werden.